Die
Beziehung zwischen Kunden und Unternehmensberater ist ein absolutes
Vertrauensverhältnis, das über eine normale Geschäftspartnerschaft weit
hinausgehen muss.
Jeder
Kunde kann die Einhaltung der folgenden Kriterien erwarten und einfordern:
Vertraulichkeit
Alle Kontakte zwischen Kunden und Berater
sind absolut vertraulich und werden unter keinen Umständen ohne Zustimmung
des Auftraggebers offengelegt. Dies gilt selbstverständlich auch nach dem
Ende des Auftragsverhältnisses.
Offenheit
Zwischen Kunden und Berater bestehen keine
Informationsbarrieren. So wie der Berater ohne ausreichende Information
seinem Auftrag nicht nachkommen kann, kann der Auftraggeber nur bei völliger
Offenheit den maximalen Nutzen aus dem Auftragsverhältnis mit dem Berater
ziehen.
Vertragstreue
Der Berater ist unabhängig und nur dem
Kunden verantwortlich. Die Vereinbarungen zwischen Kunden und Berater
definieren die Leitlinien für die Tätigkeit des Beraters, die in keinem Fall
überschritten, aber auch nicht unterschritten werden dürfen. Das vereinbarte
Honorar wird ohne entsprechende Zusatzübereinkunft nicht verändert.
Termintreue
Der Auftraggeber hat das Recht, zum
vereinbarten Zeitpunkt die Ergebnisse des Beratungsprozesses in schriftlicher
Form zu erhalten. Die vereinbarten zeitlichen Abläufe sind in jedem Fall
einzuhalten, unvermeidliche Abweichungen sind frühestmöglich zu vereinbaren.
Sorgfalt
Der Auftraggeber kann erwarten, dass der
Berater von sich aus alle Maßnahmen und Vorgangsweisen wählt und
dokumentiert, die – im Vergleich mit den führenden Marktteilnehmern und den
allgemeinen Grundsätzen der Berufsausübung – notwendig und sinnvoll sind, um
den erteilten Auftrag bestmöglich abzuwickeln.
Geschäftsgrundlagen
Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WKO sind der Mindeststandard für alle
Aufträge:
Link: Allgemeine
Geschäftsbedingungen der WKO
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